Treffpunkt: Sie haben das Recht auf einen Anwalt

Der Begriff Salduz-Gesetz kreiste in den letzten Wochen immer wieder durch die Medien. Dieses Gesetz sagt aus, dass in Belgien seit dem 01. Januar 2012 jeder Bürger das Recht hat, auch beim Erstverhör von einem oder seinem Anwalt begleitet zu werden. Und dies beginnt schon damit, dass Mandant und Anwalt auch bereits vor dem Verhör ein kurzes, privates Gespräch führen dürfen.

Im Gerichtsbezirk Eupen wurde das Salduz-Gesetz bereits früher getestet: Seit 2010 war somit unter den 49 Anwälten immer mindestens einer in Bereitschaft um schnell als Rechtsbeistand bei einem Verhör anwesend sein zu können.

Stéphanie Moor, die Präsidentin der Anwaltskammer Eupen, erklärt in unserer Sendung, in welchen Fällen ein Anwalt beim Erstverhör anwesend sein muss und dass diese oft kurze und schnelle Beratung auf jeden Fall eine wichtige Hilfe sein kann.

Treffpunkt mit Olivier Krickel und Emmanuel Zimmermann: Immer am Montag- und Dienstagabend im BRF-Fernsehen.

Bild: BRF Fernsehen