"Rolli-Service": Keine Genehmigung für Krankenfahrten

Immer mehr Menschen sind auf Hilfe beim Transport angewiesen, oft wegen eingeschränkter Mobilität im Alter oder bei Krankheit. Ein ehemaliger Ambulanz-Fahrer hat den Bedarf erkannt und sich mit einem eigenen Fahrdienst in Hauset selbständig gemacht. Doch die von ihm beworbenen Krankenfahrten darf er aufgrund gesetzlicher Auflagen, die er nicht erfüllt, nicht anbieten. Wohl aber den Taxidienst seines "Rolli-Service".